Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs eines neuen Lagers in Tihange bewilligt

Am 26. Januar 2020 wurde der Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs eines neuen Lagers per Königlichem Erlass bewilligt. Diese Einrichtung wird für die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente auf dem Gelände des Kernkraftwerks Tihange genutzt werden. Der Erlass wurde heute im belgischen Staatsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Bevor der Bau beginnen kann, benötigt der Betreiber außerdem eine Umweltgenehmigung der Wallonischen Region.

Dieser Genehmigungsantrag betrifft ein neues Lager für abgebrannte Brennelemente aus dem Kraftwerk Tihange (Spent Fuel Storage Facility, SF²).

Am 2. Mai 2018 reichte die Electrabel SA bei der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs eines neuen Lagers ein. Die FANK bearbeitete diesen Antrag dann unter Einhaltung der verschiedenen Phasen gemäß der Beschreibung in Artikel 6 der allgemeinen Ordnung. Nach einer eingehenden Analyse der mehr als 250 Einwände, die im Anschluss an die öffentliche Untersuchung in den befragten Gemeinden eingegangen waren, legte die FANK dem Wissenschaftlichen Rat für ionisierende Strahlung am 13. Dezember 2019 ihre positive Bewertung vor.  Dieser Rat gab daraufhin eine befürwortende Stellungnahme ab. Der Genehmigungsantrag wurde schließlich am 26. Januar 2020 durch königlichen Erlass bewilligt.

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